Ab Januar 2024 biete ich Psychotherapie ausschließlich für Selbstzahler an – unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind. Mit dieser Maßnahme möchte ich erreichen, mein Zeitbudget ganz für Ihre Behandlung zu nutzen und den Bürokratieaufwand zu reduzieren. Dies bedeutet für Sie mehr Qualitätszeit und kürzere Wartezeiten nach dem Erstkontakt.
Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.
Sie können anfallende Therapiekosten in Abhängigkeit von deren Höhe und Ihrem Einkommen eventuell auch als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Vom Finanzamt werden allerdings nur „unmittelbare Krankheitskosten“ anerkannt. Das sind Kosten, die Ihnen für die Heilung oder Linderung einer bestehenden Krankheit anfallen. Beratungsmaßnahmen fallen nicht darunter.